Gefördert wird:

  • die Erstellung eines „Innovativen Umsetzungskonzepts“ (Modul 1) oder
  • die konkrete/n Umsetzung/Investitionen (Modul 2)

zur Neuerrichtung von innovativen Energiespeichern oder für die innovative Systemintegration von neuerrichteten oder bestehenden Energiespeichern.

Fristen

  • Förderanträge können ab 01. Oktober 2025 eingereicht werden

Details zur Förderung

  • Insgesamt steht ein Förderbudget von 1 Mio. € zur Verfügung.
  • Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen
  • Förderanträge können ausschließlich von juristischen Personen ab 01.10.2025 bis einschließlich 15.01.2026 online eingereicht werden.
  • Je nach Verfügbarkeit von Budgetmitteln ist eine weitere Einreichfrist für Modul 2 bis 30.04.2026 möglich.

Weitere Informationen / Förderwebsite